Wissen für Unternehmen & SelbstständigeEU AI ACT · ARTIKEL 4 · KI-KOMPETENZ

Wissensbereich · Artikel 4 EU AI Act

Wer ist von Artikel 4 betroffen?

Ob Sie als Betrieb KI-Tools nutzen oder selbst KI-Systeme anbieten: Der berufliche Einsatz ist der Ausgangspunkt. Auch kleine Unternehmen sollten sich fragen, welche Personen im eigenen Auftrag mit KI arbeiten.

Anbieter und Betreiber

Anbieter entwickeln oder bringen KI-Systeme unter ihrem Namen in Verkehr. Betreiber verwenden KI-Systeme in eigener Verantwortung. Viele Unternehmen sind in der Praxis vor allem Betreiber, etwa wenn sie KI für Texte, Analyse oder Kundenkommunikation einsetzen.

Welche Personen gehören dazu?

Artikel 4 nennt Personal und andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Deshalb sind nicht nur fest angestellte Mitarbeitende relevant. Entscheidend ist, wer tatsächlich in Ihrem Auftrag mit den Systemen arbeitet.

Auch bei kleinen Teams beginnen

Eine Solo-Selbstständige kann ihre eigene KI-Nutzung ebenso einordnen wie ein Betrieb mit vielen Mitarbeitenden. Halten Sie zunächst fest, welche Werkzeuge und Aufgaben vorkommen. Darauf können Sie die passenden Lerninhalte aufbauen.

Einfach beginnen: Lernen Sie zuerst die Grundlagen der eingesetzten KI. Für spezialisierte Anwendungen können Sie darauf mit einer individuellen Schulung aufbauen.

Weiterlesen