Wissensbereich · Artikel 4 EU AI Act
Wer ist von Artikel 4 betroffen?
Ob Sie als Betrieb KI-Tools nutzen oder selbst KI-Systeme anbieten: Der berufliche Einsatz ist der Ausgangspunkt. Auch kleine Unternehmen sollten sich fragen, welche Personen im eigenen Auftrag mit KI arbeiten.
Anbieter und Betreiber
Anbieter entwickeln oder bringen KI-Systeme unter ihrem Namen in Verkehr. Betreiber verwenden KI-Systeme in eigener Verantwortung. Viele Unternehmen sind in der Praxis vor allem Betreiber, etwa wenn sie KI für Texte, Analyse oder Kundenkommunikation einsetzen.
Welche Personen gehören dazu?
Artikel 4 nennt Personal und andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Deshalb sind nicht nur fest angestellte Mitarbeitende relevant. Entscheidend ist, wer tatsächlich in Ihrem Auftrag mit den Systemen arbeitet.
Auch bei kleinen Teams beginnen
Eine Solo-Selbstständige kann ihre eigene KI-Nutzung ebenso einordnen wie ein Betrieb mit vielen Mitarbeitenden. Halten Sie zunächst fest, welche Werkzeuge und Aufgaben vorkommen. Darauf können Sie die passenden Lerninhalte aufbauen.
Weiterlesen
- Artikel 4: Was die KI-Kompetenzpflicht verlangt
- KI im Arbeitsalltag: typische Anwendungsfälle
- Wie eignet sich eine Online-Schulung für Artikel 4?
EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 ↗Europäische Kommission: FAQ zur KI-Kompetenz ↗